Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
5. Einzeln weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahrende Kleinfahrzeuge müssen bei Nacht
ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht führen. ...
https://www.kanu.de/_ws/mediabase/Nuke/downloads/Beleuchtung.pdf
https://www.kanu.de/_ws/mediabase/Nuke/downloads/Nachtpaddeln.pdf